Processing Plant Services Warranty Claims

Garantieansprüche

Marel gewährt Garantie auf Anlagen und Teile gemäß den unten aufgeführten Bedingungen. Um Ihre Garantie in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bitte das Formular aus.  

Bitte senden Sie uns Bilder, oder wenden Sie sich mit weiteren Informationen an warranty@marel.com. Nach dem Ausfüllen eines Garantieantrags erhalten Sie eine automatische E-Mail, und wir beginnen innerhalb von 48 Stunden mit der Bearbeitung Ihres Antrags.  

Sie erhalten eine E-Mail, die Sie darüber informiert, ob die Garantie genehmigt oder abgelehnt wurde.

Formular zur Einreichung von Garantieansprüchen bei Marel

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To review the General Terms and Conditions, article on warranty please see information below.
For attachments like pictures / additional text / videos please send to warranty@marel.com

Garantiebedingungen von Marel

Artikel 9. Garantie und Haftung

9.1.1 Anlagen: Der Verkäufer garantiert, mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen und mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit, dass alle Anlagen, einschließlich der vom Verkäufer gelieferten Teile und Komponenten, für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wird keine Garantie übernommen. Die Garantie gilt nur bei maximal acht (8) Betriebsstunden der Anlage in einem Zeitraum von jeweils vierundzwanzig (24) Stunden in einer fünftägigen Arbeitswoche beschränkt. Überschreiten die Betriebsstunden der Anlage diese Stundenzahl, verkürzt sich die Garantiezeit anteilig. Für Artikel, die im Rahmen der Garantie innerhalb der letzten 3 Monate der Garantiezeit ausgetauscht werden, gilt eine neue einmalige Garantiezeit von 3 Monaten.

9.1.2 Marel-Software: Der Verkäufer garantiert während der oben genannten Garantiezeit, mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen und mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit, dass die Marel-Software nicht aufgrund von Verarbeitungsfehlern nicht im Wesentlichen vertragsgemäß funktioniert, sofern solche möglichen Fehler als reproduzierbare Abweichungen von den vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Softwarespezifikationen definiert werden, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhanden waren und die Nutzung der Anlage wesentlich beeinträchtigen. Der Verkäufer garantiert jedoch nicht, dass der Betrieb der Marel-Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für mangelnde Kompatibilität mit oder Fehler in der Computerhardware und/oder Firmware von Dritten ab, auf denen die Marel-Software installiert ist, unabhängig davon, ob sie vom Verkäufer oder vom Kunden geliefert wurden.

9.1.3 Serviceleistungen: Serviceleistungen des Verkäufers erlegen dem Verkäufer keinerlei Verpflichtung auf, außer der, diese Tätigkeit mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis in fachmännischer Weise auszuführen, und beinhalten keine Garantie für die Vollständigkeit der Serviceleistung oder für die Gesamtleistung der Geräte.

9.2 Der Verkäufer übernimmt keine Garantieverpflichtungen (einschließlich Haftungsverpflichtungen), wenn und soweit:

a. der Kunde sich nicht an die Anweisungen des Verkäufers bezüglich des Gebrauchs, der Reinigung und/oder der Wartung der Anlage und/oder der Marel-Software hält und dieses Versäumnis den Fehler der Anlage verursacht hat;

b. der Kunde die Anlage und/oder die Marel-Software ändert oder repariert, dies von einem Dritten durchführen lässt oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht vom Verkäufer genehmigte Ersatzteile für die Wartung verwendet;

c. der Kunde es unterlässt, dem Verkäufer einen Fehler unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers durch den Kunden oder in jedem Fall innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung des Fehlers anzuzeigen;

d. der Fehler auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Leistung des Bedieners, Fahrlässigkeit, äußere Ursachen (Zusammenstoß, unregelmäßige Stromversorgung und dergleichen), Verwendung anderer Rohmaterialien als angegeben oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist;

e. der Fehler auf elektromagnetische Interferenzen (EMI), Hochfrequenzstörungen (RFI), mangelnde elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Blitzschlag oder ähnliche Ursachen zurückzuführen ist;

f. der Fehler dadurch entstanden ist, dass der Verkäufer eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat.

9.3 Wenn der Kunde während der Garantiezeit schriftlich mitteilt, dass die Produkte nicht den in Artikel 9 genannten Garantien entsprechen, behebt der Verkäufer vorbehaltlich des Abschnitts 9.2 nach eigenem Ermessen Fehler, die unter die Garantie fallen, kostenlos, und zwar entweder i) durch Reparatur der fehlerhaften Anlage oder der Marel-Software, auch am Standort des Kunden, oder ii) durch Bereitstellung einer Ersatzanlage oder einer Ersatzsoftware am Standort des Verkäufers, oder iii) durch vollständige Rückerstattung des Preises der fehlerhaften Anlage oder Marel-Software, oder iv) durch erneute Ausführung der mangelhaften Serviceleistung in fachgerechter Weise am Standort des Kunden. Wenn die Geräte oder die Marel-Software auf einem Schiff installiert wurden oder die Serviceleistungen auf einem Schiff erbracht wurden, gilt der dem Standort des Verkäufers am nächsten gelegene Hafen als Standort des Kunden. Wenn diese Abhilfemaßnahmen nach einer angemessenen Anzahl von Versuchen den Fehler nicht beheben, kann der Kunde als einzige und ausschließliche Abhilfe die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, der für das fehlerhafte Teil (oder die spezifische Anlage oder die Marel-Software, in die das mangelhafte Teil eingebaut ist, wenn diese Anlage oder Marel-Software infolge des Fehlers nicht verwendet werden kann) oder die mangelhafte Serviceleistung gezahlt wurde, zuzüglich eines pauschalen Schadensersatzes, der 15 % (fünfzehn Prozent) des Kaufpreises des fehlerhaften Teils oder der Serviceleistung nicht überschreitet. Soweit nach geltendem Recht zulässig, gehen alle anderen und/oder weiteren Kosten im Zusammenhang mit der in Abschnitt 9.3 (i) - (iv) beschriebenen Nachbesserung des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport-, Reise- und Unterbringungskosten, Arbeitskosten, Kosten für die Demontage und erneute Montage sowie Kosten für die Lösung von Problemen, die nicht unter die Garantie fallen, zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

9.4 DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIEN, AUSSER WIE IN DEN ABSCHNITTEN 9.1.1, 9.1.2 UND 9.1.3 DARGELEGT, UND ALLE ANDEREN GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN.

 

Referenz: ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER MAREL-UNTERNEHMEN (Version 2.0)

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